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Rauchmelderpflicht in BW was steckt dahinter ???
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Rauchmeldergesetz seit 10.07.2013
für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen,
sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich:
für den Einbau: Eigentümer
für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung,
es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier bei uns!
Fa. Rauchengel, D. Correia, Platanenhof 8, 71272 Renningen